Krankenhäuser

Lediglich kostendeckend?

 

Soll ein Unternehmen, das der Daseinsvorsorge dient, lediglich seine Kosten decken oder wie alle anderen wirtschaftlich arbeiten? Diese Frage wird  - wie so oft im Leben – nicht eindeutig beantwortet. Klar ist nur, wer immer noch vom Selbstkostendeckungsprinzip träumt bzw. dieses lebt, erwartet von Dritten am Jahresende die Übernahme seines Verlustes.

Jedes Krankenhaus ist ein Wirtschaftsbetrieb, dem neben Kassenbeiträgen und Barmitteln der Versicherten und Patienten auch Steuermittel von Kommunen, Land oder Bund zufließen – also Steuermittel aller.

Betriebsergebnis muss Investitionen erlauben

Und jeder Wirtschaftsbetrieb, der auch in Zukunft noch seinen Aufgaben gerecht werden will, braucht nicht nur die berühmte schwarze Null, sondern muss mindestens einen Gewinn erwirtschaften, der Instandhaltungen, Erneuerungen und Neuinvestitionen zulässt. Privatgeführte Häuser haben zudem noch die Aufgabe, eingesetztes Kapital ausreichend zu verzinsen.

Und mit einem erwirtschafteten Plus muss auch der Investitionsstau abgebaut werden; von allein wird der nicht kleiner. Dieser Stau übrigens ist auch verantwortlich für Prozesse in Pflege, Medizin und Verwaltung, die alles andere als schlank sind. Hier werden Ressourcen verpulvert und der Zuwendung zum Patienten entzogen.   

Aber wie nicht nur Corona uns zeigt, besitzt Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Und dass, obwohl fast nur Wehklagen der „Player“ im Gesundheitswesen zu hören sind.

Griff in fremde Taschen bringt keine Lösung

Klagen auf hohem Niveau ist eine deutsche Untugend – leider auch im Krankenhaus, wo Chefärzte ein Jahressalär von einer halben Million als selbstverständlich betrachten und die Industrie – ob für Medizintechnik oder Pharmazeutika – über den Absatzweg „Krankenhaus“ weiterhin überzogene Deckungsbeiträge generiert. Beide, Industrie und Chefärzte, müssen ihr Handeln überdenken.

Doch Aufgabe des Krankenhauses ist die bestmögliche Versorgung der Patienten - mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Dazu gehört selbstverständlich ein genügend positives Ergebnis, um den Aufgaben der Zukunft gerecht werden zu können.

Wer auf Dauer Verluste erwirtschaftet, schadet sich, dem exzellenten deutschen Gesundheitswesen und natürlich den Beitrags- und Steuerzahlern. Wer aus seiner Not nach Staat und Krankenkassen ruft, will im Endeffekt nur in fremde Taschen greifen, nämlich die der Patienten wie der Steuerzahler.

Fallpauschale und Betriebsgröße schützen nicht vor Verlusten

Eine höhere Vergütung von Leistungen pro stationärem Behandlungsfall zu fordern, führt ebenso wenig zum Ziel. Denn Fallpauschalen werden seit Jahren aufwandsgerecht angepasst. Dieses Abrechnungssystem ist und war der richtige Weg, allerdings nicht für Häuser, die unwirtschaftlich arbeiten.

Die Abkoppelung des Pflegeaufwandes und deren getrennte Erstattung müssen zeigen, ob der Gesetzgeber hier für Krankenhäuser und Pflegepersonal gehandelt hat.

Ebenso wenig findet sich die Lösung in der Betriebsgröße. Nur auf „Jumbos“ zu setzen, wäre ein falsches Signal. Große Kliniken sind nicht per se positive Beispiele. Vielmehr gehören auch kleine, spezialisierte und wirtschaftlich geführte Häuser in unsere Gesundheitslandschaft.

Ressourcen passen sich den Einnahmen an

Natürlich reicht es nicht aus, das konfessionelle und das kommunale Krankenhaus einer Kleinstadt zusammenzuführen, aber weiterhin mit Zuschüssen über Wasser zu halten. Nein, hier wie überall bedeutet Sanierung, die Ressourcen den Einnahmen anzupassen.

Was bedeutet eigentlich „Grund- und Regelversorgung“? Jeder kann nicht alles und darf es im Interesse der Patienten auch nicht versuchen. Häufig wird dies leider nicht so gesehen.

Gute Gesundheitsversorgung hat nie von der Nähe zu einem Krankenhaus abhängig zu sein, sondern nur von einer durchdachten Arbeitsteilung. Krankenhäuser sind in erster Linie für die stationäre Versorgung zuständig. Deshalb muss die Triage in den Notaufnahmen so funktionieren, dass die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte ihren Aufgaben wieder voll umfänglich gerecht wird.

Krankenhäusern und Praxen teilen sich durchdacht die Arbeit

Außerdem sollten alle Krankenhäuser ihre Leistungen mit den Nachbarhäusern abstimmen. Verlegungen sind nichts Negatives, wenn der Verbleib im eigenen Haus weder wirtschaftlich noch medizinisch zu rechtfertigen ist.

Und noch eine Ermunterung zum Schluss: dies ist ein Diskussionsbeitrag, der sich konstruktive Kritik wünscht: burghardt@burghardt-consult.de

 

Rheda-Wiedenbrück im Juni 2020

 
 
Detlef Burghardt
Unternehmensberater, SCSD-Mitglied
 
Geschäftsführender Gesellschafter
Burghardt + Partner Consulting GmbH
 
Consulting u.a. im Gesundheitswesen:
Management auf Zeit, Sanierungsbegleitung,
Strategie, Controlling, Patientenmanagement,
Rechnungswesen, Einkauf, IT