Bundesteilhabegesetz
Inklusiv Arbeiten
Selbstverantwortung, Selbstbewusstsein, Selbstbestimmung – das möchte „Peer Counseling“ erreichen. Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung, unabhängig von Dienstleistern der Rehabilitation.
Nach diesem Prinzip will das Bundesteilhabegesetz ein Netzwerk schaffen, finanziell gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zum Start wurde im Dezember 2017 eine koordinierende Fachstelle „Teilhabeberatung“ (FTB) eingerichtet.
Menschen lernen mit und ohne Behinderung
Für jeden von uns ist es sinnvoll, Erfahrungen auszutauschen und bewusst Perspektiven zu wechseln. Fremden Menschen zuzuhören, sie durch Stadtviertel oder Landgemeinden zu begleiten, ihre recht unterschiedlichen sozialen Biographien nachzuvollziehen, hilft „Barrieren“ zu entdecken, die den Alltag und ein ganzes Leben erschweren. Gelingt dies, profitieren davon alle Bewohner.
Gemeinden kooperieren mit Diakonie
Gerade Kirchenkreise und Dekanate haben das Engagement und den Einfluss, um kommunal und gesellschaftlich etwas konkret zu verbessern. Entsprechend bündeln diakonische Dienste fachübergreifend ihre lokalen Kräfte, orientieren sich an Wünschen ihrer Klienten und ermöglichen Teilhabe.
Pastorale und soziale Gemeinwesenarbeit ergänzen einander, wo Bürger*innen ihre Nachbarschaft aktiv gestalten.
Teilhabe verändert das Arbeitsleben
Besonders gefordert durch die Novelle des Sozialgesetzbuches werden Werkstätten, Inklusionsfirmen und verwandte Institutionen. Sie haben sich schon bisher für Teilhabe durch Arbeiten eingesetzt. Gleichwohl müssen sie ihr Profil neu justieren, um weiterhin im Wettbewerb zu bestehen, Qualität und Wirtschaftlichkeit zu garantieren.
Vor allem sollte sich Rehabilitation daran messen lassen, ob sie Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert.
Budget für Arbeit durchbricht Barrieren
Nicht nur soziale Unternehmen, auch private und öffentliche Wirtschaft sind aufgefordert, inklusiver zu werden und mehr geeignete Stellen auszuschreiben.
Dazu kann der Betrieb Lohnkostenzuschüsse und der Beschäftigte eine Assistenz erhalten, finanziert aus einem neu aufgelegten Budget für Arbeit. Neu ist ebenso, dass „andere Leistungsanbieter“ zugelassen werden können – alternativ zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Inklusionsunternehmen.
SCS-Diakonie bietet Erfahrung an
Unsere Berater kennen Herausforderung und Wandel. Sie unterstützen das Management, entwickeln und begleiten Projekte gemeinnütziger Einrichtungen, bürgerschaftlicher Initiativen oder kirchlicher Gemeinden.
Der SCS-Diakonie hilft, Vorgaben und Impulse des Bundesteilhabegesetzes praktisch umzusetzen.
Berlin im Februar 2018
Ernst Rommeney
Diplomkaufmann
SCS-Diakonie-Berater