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Einladung SCSD Fachtag 2019:
Perspektiven zur Teilhabe und Inklusion in ländlichen Räumen
Wir laden zum zweiten Fachtag des Senior Consulting Service Diakonie ein, gemeinsam mit der Stadt Oranienburg, dem regionalen „Arbeitskreis für die Belange behinderter Menschen“ (AKBO) und dem Entwicklungs-Netzwerk „Mobile Dienste“ (MoDiSem).
Gleich anmelden:
Dienstag, 29. Oktober 2019 10.00 bis 16.00 Uhr Orangerie des Schlossparkes Oranienburg (bei Berlin).
Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung & Programm SCSD-Fachtag 2019
Pfarrhof Groß Breesen
Auf dem Fachtag werden wir über die Empfehlungen des SCS-Diakonie an die Evangelische Kirchengemeinde der Region Guben berichten. Mit ihnen beendeten wir im Juli das Entwicklungsprojekt für den Pfarrhof Groß Breesen.
Wir schlagen vor, die Dorfkirche als Sakral- und Versammlungsort zu sanieren, im Pfarrhaus Wohnungen und Gruppenräume zu schaffen sowie im Pfarrhof einen Neubau zu errichten.
Darin soll ein Inklusionsbetrieb, getragen von Bürgern und Unternehmen Gubens, eine Hotelpension für Gäste mit und ohne Behinderungen, einen Hofladen mit Regionalprodukten und ein Café als Ortsteilzentrum betreiben.
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In diesem Newsletter beschäftigen wir uns mit dem Reformprozess „Bundesteilhabegesetz“ und mit Cloud-Services für die Unternehmensdatenverarbeitung, informieren über den Senior Experten Service und das Jahrbuch 2020 der Führungsakademie für Kirche und Diakonie.
www.scsd-diakonie.de

Ihr Bernt Renzenbrink
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Kirche und Diakonie im Sozialraum
3. und 4. April 2020, Hamburg
EKD und Diakonie Deutschland veranstalten gemeinsam einen Kongreß in Hamburg. Sie planen Gespräche und Begegnungen, um Erfahrungen sozialraumorientierter Arbeit auszutauschen. Geboten werden Konzeptideen, Projektvorstellungen, theologische Reflexionen, Netzwerkangebote, Exkursionen.
Den Ausgangspunkt bestimmen zwei Aussagen:
„Interessen und Lebenslagen der Menschen in einem Quartier, einem Dorf, einem Stadtteil sollen Ausgangspunkt kirchlichen und diakonischen Handelns sein.“
„Kirchengemeinden, Kirchenkreise wie auch diakonische Einrichtungen und Unternehmen können wirkungsvoll, erfolgreich und motiviert tätig sein, wenn sie vor Ort mit Akteuren der Kommunen und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten.“
Die Anmeldung zum „Wir&Hier“- Kongreß läuft ab September 2019.
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Ethik und Künstliche Intelligenz
24. und 25. Oktober 2019, Bad Boll
„Wer hat’s entschieden?“ fragen der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer und die Evangelische Akademie Bad Boll. Als Antwort bieten sie Einblicke in den innovativen Arbeitsprozess der „Ethik in der Digitalisierung“. Und kooperieren dazu mit der Hochschule für Technik Stuttgart und der FOM–Hochschule für Oekonomie und Management Mannheim.
Künstliche Intelligenz (KI) bildet menschliche Entscheidungsstrukturen nach und programmiert Computer so, dass sie Probleme eigenständig bearbeiten und lösen können, darüberhinaus fähig zum autonomen Lernen werden.
Entscheiden Wirtschaft und Gesellschaft auf Basis von KI, bewegen sie sich im Spannungsfeld von Wertschöpfung und Nutzen auf der einen, Haftung und Verantwortung auf der anderen Seite.
Am 8. April 2019 veröffentlichte die EU-Kommission "Ethics Guidelines for Trustworthy AI" und gab der ethischen Diskussion einen neuen Rahmen.
Die Tagung bringt die Stimme der Kirche in den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ein. Erneut gilt es Position zu beziehen, mit welchen technologoischen Konsequenzen wir leben möchten und was wir von einem ethisch gewünschten Verhalten erwarten.
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Bundesteilhabegesetz
Reform verfehlt Ziel
Es herrscht Unsicherheit. Menschen mit hohem Hilfebedarf, die heute in stationären Wohneinrichtungen leben, wissen ebenso wenig wie ihre Angehörigen, was sich letztlich für sie ändern wird. Denn sie hören nur von Übergangsregelungen.
Fachkompetenz fehlt, Zeit wird knapp
Weder den Anbietern sozialer Dienste noch den finanziellen Leistungsträgern (Rathäusern und Sozialversicherungen) dürfte es gelingen, dass Gesetz zeit- und fachgerecht einzuführen.
In der Praxis erweisen sich Paragraphen als widersprüchlich und nur schleppend umsetzbar, gefangen im föderalen Prozess zwischen Bund und Ländern. Es fehlt an Fachkompetenz und an Fachkräften – auf beiden Seiten.
Defizite gefährden gute Absichten der Teilhabe
Das Bundesteilhabegesetz droht, gute Absichten unter Defiziten zu verschütten. Ab Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe in Kraft. Doch eine Gesetzesnovelle erscheint bereits unumgänglich.
Hören wir bis dahin den Menschen mit Behinderungen genau zu und bleiben aufmerksam!
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Senior Experten Service
Ein weites Feld
Fast noch vielfältiger als das Berufsleben ist das (ehrenamtliche) Arbeiten danach. Das geht vom Engagement in Nachbarschaft und Kirche über den sozialen Bereich bis in das „weite Feld“ internationaler Zusammenarbeit.
50.000 Einsätze in 160 Ländern
Der Senior Experten Service, eine Stiftung der deutschen Wirtschaft, gehört zu den größten Akteure aus Deutschland und hat seit 1983 über 50.000 Einsätze in mehr als 160 Ländern durchgeführt, etwa ein Drittel davon hierzulande.
Dazu verfügt er über einen Pool von zur Zeit ca. 12.500 ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften, die sich im Ruhestand oder in einer beruflichen Auszeit (Weltdienst 30+) befinden.
bis zu sechs Wochen auf Reisen
Auslandseinsätze dauern vier bis sechs Wochen, maximal ein halbes Jahr, können aber jederzeit durch weitere ergänzt werden. Die Kosten für Vermittlung, Unterkunft und Reisen trägt der Auftraggeber, gegebenenfalls ein privater oder öffentlicher Förderer.
Begleiter*in auf neuen Wegen
Oft fällt es schwer, die eigenen Denkstrukturen zu durchbrechen und sich zu öffnen für die neue, globale Welt. Hier kann der Experte von außen helfen, den Blick zu weiten, neue Wege zu entwickeln und einzuschlagen.
ehrenamtlich beraten
Der Consultant ist nie Konkurrent. Er kommt, um Wissen und Erfahrung zu vermitteln, besetzt vorübergehend einen Engpass und macht dann wieder Platz - für die organische Entwicklung einer Organisation. Insofern ähneln sich die Beratungskonzepte des größeren SES wie des kleineren SCS-Diakonie.
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Kirche in der Cloud
Eine Wolke, die bleibt
In der Cloud, in externen Rechenzentren, liegen Daten von etablierten Unternehmen einträchtig neben denen von Jungen und Wilden. Aber aus unterschiedlichen Gründen.
IT mit dem Unternehmen wachsen lassen
Start-ups wollen von Anfang an mit einer Geschäftsidee los legen, ohne große Einstiegshürden bei der IT überwinden zu müssen, die nicht zu ihren Kompetenzen gehört. Und sie sehen einen zweiten Vorteil in der „Skalierbarkeit“, die erlaubt, die Datenverarbeitung mit dem Unternehmen kontinuierlich wachsen zu lassen.
Eigene Infrastuktur teuer erkauft
Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen haben sich dagegen ihre eigene Infrastruktur teuer erkauft. Sie bindet viel Investitionen, Personal und Aufmerksamkeit – außerhalb des Kerngeschäftes.
Darum prüfen auch Kirche und Diakonie ihre Informationstechnologie auszulagern, so im Einzelfall ihre Anforderungen gelöst werden, etwa bei Datenschutz und herkömmlichen Anwendungen.
Moderne Software auch fürs Ehrenamt
Denn nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Ehrenamtliche setzen voraus, dass ihr Engagement von moderner Software unterstützt wird.
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Jahresprogramm 2020
Kompetent in Verantwortung
Über 40 Kurse und Seminare bietet die Führungsakademie für Kirche und Diakonie 2020 an. Sie richten sich an haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in Kirche und Diakonie aller Berufsgruppen, die Leitungs- und Führungsverantwortung wahrnehmen. Die Anmeldung ist online möglich.
Austausch unter Zwillingen „Kirche und Diakonie“
Die „fakd“ schaffe mit fachlicher und personaler Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden einen Raum, in dem Menschen mit Leitungsverantwortung sich offen und auf Augenhöhe über das Verhältnis und die gemeinsamen Chancen der „Zwillinge“ Kirche und Diakonie austauschen könnten, schreiben der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Dr. H. Bedford-Strohm, sowie der Präsident von Diakonie Deutschland, Pfarrer Ulrich Lilie, in ihrem gemeinsamen Vorwort.
Persönlichkeit, Organisation, Strategie
Das Jahresprogramm gliedert sich in vier Schwerpunktfelder: Persönlichkeit und Kommunikation, Personal und Verantwortung, Organisation und Veränderung, Strategie und Theologie.
Personalcoaching, Digital Leadership, Update Theologie
Neben den renommierten Angeboten an Langzeitformaten wie „Management sozialer Organisationen“ oder „Die Kunst des Führens – Führen und Leiten in Kirchenkreisen“ finden sich innovative Formate wie die Weiterbildung zum „Personalcoach“ oder eine „Konzeptwerkstatt Digital Leadership“.
Kunst des Führens, mit Kunst in Führung
Der „Umgang mit Rechtspopulismus“ kann ebenso eingeübt werden wie „Talent-Management“. Das „Update Theologie“ bietet intensive Auseinandersetzungen mit aktuellen ethisch-theologischen Diskursen, und wer will, kann in einer Kooperationsveranstaltung mit dem Kulturbeauftragen der EKD auch „Mit Kunst in Führung gehen“.
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Wirtschaftsrecht
Aktuelles aus Juli und August
Das Landesamt für Steuern Niedersachen bietet auf seiner Webseite umfangreiche Information zu Gemeinnützigkeit und Spendenrecht: Steuertipps für Vereine, Muster für Satzungen und Zuwendungsbestätigungen, Fragen und Antworten zur Gemeinnützigkeit. Ferner erläutert es in einem Merkblatt die Vordrucke zur Körperschaftsteuererklärung steuerbegünstigter Organisationen.
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Zahlt ein Arbeitnehmer aus seinem Entgelt Beiträge zur Altersvorsorge via „Direktversicherung“, „Pensionsfonds“ oder „Pensionskasse“, muss der Arbeitgeber zusätzlich bis zu 15% beisteuern, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Werden Sozialverischerungsbeiträge nicht rechtzeitig entrichtet, ist ein Säumniszuschlag fällig, vorausgesetzt das Unternehmen war sich der Zahlungspflicht bewußt.
Mitarbeitende, die vorsätzlich Formulare zur Erfassung von Überstunden falsch ausfüllen, können fristlos gekündigt werden.
Das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus erlaubt, neben der regulären linearen Abschreibung für Gebäude (2%) zusätzlich 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich geltend zu machen, allerdings befristet für vier Jahre.
Das Geldwäschegesetz verlangt von Vertretern juristischer Personen, wirtschaftlich Berechtigte für das elektronische Transparenzregister zu melden, sofern sich die Angaben nicht bereits aus dem elektronisch abrufbaren Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister ergeben.
Mandantenzeitung Nr. 4 / Juli 2019
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist seit Januar 2017 neugeregelt. Doch können Körperschaften eine Übergangsfrist bis Ende 2020 nutzen, die allerdings bis zur ersten Voranmeldung knapp werden könnte.
Eigen- und Regiebetriebe dürfen Rücklagen auch nach objektiv nachvollziehbaren Umständen bilden, ohne konkret und zeitlich beschriebene Vorhaben nachweisen zu müssen. Damit folgen die Finanzverwaltungen nunmehr der Rechtsprechung.
Betriebsprüfer verlangen eine Verfahrensdokumentation, um steuerlich relevante Daten in der EDV nachvollziehen zu können. Eine umfassende Beschreibung des Betriebs und seiner IT-Systeme ist dagegen nicht erforderlich.
Leistungen von Friedhöfen sind immer dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie in gleicher Art auch von privaten Anbieter erbracht werden können.
Mandantenzeitung Public Sector Sommer 2019
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Nachhaltiges Investieren
Erstmals in PRI Leaders' Group
Die PRI, eine Initiative der Vereinten Nationen für verantwortungsbewusstes Investieren, hat auf ihrer Jahrestagung am 10. September 2019 in Paris erstmals eine Liste institutioneller Anleger veröffentlicht, die nach ihrer Einschätzung im nachhaltigen Investieren führend sind.
Die Verka ist als eines von weltweit 47 und deutschlandweit nur zwei Mitgliedern in die PRI Leaders‘ Group aufgenommen worden.
Auswahl und Überwachung des Managements
Grundlage dieser Einstufung waren die alljährlich durch die PRI-Organisation vorgenommenen Assessments zur nachhaltigen Anlagestrategie und -praxis der Asset-Owner. In diesem Jahr wurde der Schwerpunkt auf die Managerselektion und -überwachung im Bereich Private und Public Equity gelegt.
Die Investoreninitiative „UN Principles for Responsible Investment“ hat im Laufe der letzten Jahre umfassende Rechenschaftspflichten und Standards geschaffen, die sie stetig weiterentwickelt.
Transparenz, Strategie und Anlagepraxis
Die Verka gehört zu einer sorgfältig ausgewählten Gruppe von Unterzeichnern der Prinzipien für verantwortungsbewusste Investitionen. Besonderes Augenmerk bei der Zusammenstellung der Leaders‘ Group wurde auf den Grad der Transparenz im PRI-Bericht, die für die Kapitalanlage verantwortlichen Personen und die Anlagepraktiken über alle Anlageklassen hinweg sowie den Ansatz in Bezug auf Strategie und Governance gelegt.
Weltweit gehören 2.000 Institutionen zur PRI, der die Verka Ende 2013 beigetreten ist.
Vorreiterrolle beim Environmental and Social Governance (ESG)
Die Messlatte für verantwortungsbewusste Investitionen wird stetig höher gelegt. Darum soll die Leaders‘ Group die Mitglieder anregen, sich weiterzuentwickeln und das Engagement im Bereich der nachhaltigen Investitionen voranzutreiben.
Die Verka sieht die Aufnahme in die Liste führender institutioneller Anleger als Anerkennung für ihre bisherige Arbeit – und betrachtet dies als Ansporn, ihren Nachhaltigkeitsansatz und ihre Vorreiterrolle beim Environmental and Social Governance (ESG) im Bereich der Versorgungseinrichtungen in Deutschland weiter auszubauen.
www.verka.de
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IMPRESSUM
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SCSD e.V. Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg Vereinsregisternummer: 25647 Nz Undinestraße 49 12203 Berlin
Tel. 0171 694 89 12 netzwerk@scs-diakonie.de
www.scs-diakonie.de
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Vorstand gemäß §26 BGB:
Bernt Renzenbrink, Vorsitzender Ewald Stephan, stv. Vorsitzender Ernst Rommeney, Schatzmeister Prof. Dr. Alfred Iwainsky, Beisitz Eberhard Muras, Beisitz
Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg Schlesische Oberlausitz e.V.
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