Gemeinnützigkeit
Rechtsformen und Steuern
Viele Menschen sind unentgeltlich für gemeinnützige Vereine tätig. Entstehen den Ehrenamtlichen im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufwendungen, können diese in aller Regel steuerfrei erstattet werden.
Vergütungen im Ehrenamt
Daneben entschädigen viele Vereine engagierte Helfer und Vorstandsmitglieder für ihren Zeitaufwand in Form eines kleinen Entgelts. Diese Vergütungen sind unter den Voraussetzungen des Übungsleiterfreibetrags bzw. der Ehrenamtspauschale ebenfalls von der Besteuerung ausgenommen.
weiterlesen: Fachbroschüre „Ehrenamt und Steuern“
Gemeinnützige Körperschaften haben nicht nur ein positives Image. Sie sind auch von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Vorteile für gemeinnützige Unternehmen
Hinzu treten umsatzsteuerliche sowie erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile und Erleichterungen bei der Grundsteuer. Darüberhinaus wird die Vergabe von öffentlichen Zuschüssen oftmals an den Gemeinnützigkeitsstatus gekoppelt. Gemeinnützige Unternehmen erhalten auf vielen Gebieten günstigere Konditionen.
weiterlesen: Fachbroschüre „Gemeinnützige Körperschaften“
Integrationsprojekte eröffnen einen dritten Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dienen jenen Menschen als Brücke, für die eine Werkstatt für behinderte Menschen (kurz: WfbM) regelmäßig nicht (mehr) die adäquate Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung ist.
Inklusionsbetrieb als Brücke zum Arbeitsmarkt
Ertragsteuerlich können Integrationsgesellschaften steuerpflichtig, bei Erfüllung der Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen aber auch steuerbegünstigt sein. Dies steht dem sozialrechtlichen Status als Integrationsunternehmen nicht entgegen.
weiterlesen: Fachbroschüre „Gemeinnützige Integrationsgesellschaft“
Der Begriff der Stiftung ist schillernd. Eine verbindliche Legaldefinition findet sich nicht. Mit der „Stiftung“ wird die dauerhafte Hingabe eines Vermögensgegenstandes für einen bestimmten Zweck ebenso verbunden wie die daraus ggf. entstehende juristische Person.
Prototyp ist in Deutschland die selbstständige Stiftung nach §§ 80 ff. BGB. Daneben existiert eine Vielzahl von weiteren Rechtsformen.
Stiftungen in aller Vielfalt
Bei den meisten der rechtsfähigen dürfte es sich um gemeinnützige Stiftungen handeln. Zur Schaffung neuer Einnahmequellen kooperieren viele von ihnen mit Wirtschaftsunternehmen, die wiederum durch Sozial-, Kultur- oder Sport-Sponsoring neue Kundenmärkte erschließen wollen.
weiterlesen: Fachbroschüre „Die steuerbegünstigte Stiftung“
Durch Sponsoring gewähren Unternehmen Geld oder geldwerte Vorteile, um Personen, Gruppen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutenden gesellschaftspolitischen Bereichen zu fördern. Dabei verfolgen sie zugleich eigene unternehmensbezogene Ziele.
Sponsoring und Gemeinnützigkeit
Sponsoring als gängige Marketingmaßnahme hat in der Regel nicht nur für den Sponsor, sondern auch für den Gesponserten steuerliche Folgen. Diese sollten bei der Planung einer Kooperation unbedingt berücksichtigt werden, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.
weiterlesen: Fachbroschüre „Sponsoring“
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