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Themenübersicht:
- Institut für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen gegründet!
- Was braucht ein gesundes gemeinnütziges Unternehmen?
- Wohnungswirtschaft wird nachhaltig untersützt.
- Die betriebliche Altersversorge wird für alle attraktiver.
- Bundesteilhabegesetz verabschiedet.
- Fondlösungen für Sozialimmobilien.
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SCSD e.V. GRÜNDET INSTITUT
Das Institut für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen wurde vom Senior Consulting Service Diakonie e.V. jetzt neu gegründet. Es reagiert damit auf die sich stark veränderte soziale Situation in unserer Gesellschaft und ihrer Zukunft.
Darum fühlen wir uns veranlasst zum konkreten Handeln:
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland verschiebt sich hin zu einer wachsende Anzahl älterer sowie assistenz- bzw. pflegebedürftiger Menschen, aktuell sind in unserem Land 7,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung registriert. Hinzu kommt noch eine wachsende Anzahl von Menschen, die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vielfältige Formen von Unterstützung und Begleitung bedürfen. Der Gesamtanteil von Menschen, die aufgrund ihrer psychischen, körperlichen oder sozialen Beeinträchtigung besondere Unterstützungsangebote benötigen, wird im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung weiter deutlich anwachsen.
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Ihr Bernt Renzenbrink |
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WAS BRAUCHT EIN GESUNDES GEMEINNÜTZIGES UNTERNEHMEN?
Es braucht ein Zusammenspiel mehrerer Elemente:
- Zum einen „Betriebliche Gesundheitsförderung“. Der Schwerpunkt hier liegt auf der Verhaltensprävention.
- Daneben braucht ein gesundes diakonisches Unternehmen auch ein „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bzw. „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Der Schwerpunkt hier liegt auf der Verhältnisprävention.
- Zu guter Letzt braucht ein gesundes diakonisches Unternehmen auch eine gute „Kommunikationsstrategie“, auch in Form von „Öffentlichkeitsarbeit“. Darüber wird sowohl im Innenverhältnis (Bestandsmitarbeiter) als auch im Außenverhältnis (zukünftige Mitarbeiter) deutlich, dass Gesundheit für das diakonische Unternehmen ein zentrales Ziel ist.
Alle drei Faktoren sollten dauerhaft und parallel betrieben werden. Die BKK Diakonie begleitet Sie gern auf dem Weg, Ihr Unternehmen beständig gesünder zu machen.
Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit? Dann rufen Sie uns an! Wir freuen uns!
Tel.: 0521.329876-120
Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.bkk-diakonie.de
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ÖKOLOGISCH, ÖKONOMISCH, SOZIAL-ETHISCH
Wir sind nachhaltig – ökonomisch, ökologisch und sozial-ethisch – die führende Bank für Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Der Nachhaltigkeitsbegriff der Evangelischen Bank fußt auf drei Säulen: unserem sozial-ethischen, unserem ökonomischen und unserem ökologischen Engagement. Hierdurch geben wir Impulse für unsere Kunden, den Markt und die Gesellschaft. Denn von der strategischen Bedeutung und dem gesellschaftlichen Mehrwert der Nachhaltigkeit sind wir als christlich geprägtes Finanzunternehmen überzeugt. Wir unterstützen gerade institutionelle Kunden darin, Nachhaltigkeit zu implementieren und das Thema weiter zu entwickeln.
Die Evangelische Bank unterstützt beispielsweise die Wohnungsbaugenossenschaften, die in bezahlbaren Wohnraum in Deutschland investieren. So lag 2016 ein großer Schwerpunkt bei den Kreditzusagen an die nachhaltige Wohnungswirtschaft. Dabei hat die Nachfrage nach Krediten zur Finanzierung des Neubaus und der Modernisierung von Pflegeheimen dominiert. Ebenso ist die Evangelische Bank der Ansprechpartner für Darlehensanfragen im Krankenhausmarkt. Dem dortigen Instandhaltungsstau kann mit einem starken Finanzpartner an der Seite entgegengewirkt werden.
Mehr zur Evangelischen Bank und Ihrem umfassenden Nachhaltigkeitsengagement unter: www.eb.de/wir-ueber-uns/...
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DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG WIRD FÜR ALLE ATTRAKTIVER
Informationen zum künftigen Betriebsrentenstärkungsgesetz
Jetzt ist es sicher: Zum 01. Januar 2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft.
Diese Reform macht es möglich, die derzeit 11 bis 12 Millionen Arbeitnehmer ohne betriebliche Vorsorgeleistungen umfassend bei der Gestaltung ihrer Altersvorsorge zu unterstützen.
Die neuen Regelungen sorgen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern für viele lukrative Anreize. Attraktivere Rahmenbedingungen und neue Förderbeiträge des Staates schaffen gerade für kleine und mittlere Unternehmen die Voraussetzungen, um ihren Mitarbeitern ganz individuelle und flexibel auf sie zugeschnittene Vorsorgelösungen anzubieten. Neue Arbeitgeberzuschüsse ergänzen die Angebote, die die Arbeitnehmer für ihre Vorsorge nutzen können. Es wird so erheblich leichter, zukünftige Versorgungslücken im Alter zu schließen.
Unter dem nachfolgenden Link haben wir die wichtigsten Eckpunkte zum Betriebsrentenstärkungsgesetz kurz zusammengefasst. Wenn Sie weitere, detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten und damit verbundenen Chancen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an:
VERKA PK Kirchliche Pensionskasse AG, Firmenkunden- und Vermittlerbetreuung, Peter Holuscha, Schellendorffstraße 17/19, 14199 Berlin
Tel.: +49 30/ 89 79 07 - 40 Fax: +49 30/ 89 79 07 - 740
E-Mail: peter.holuscha@verka.de
www.verka.de/... (PDF)
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BUNDESTEILHABEGESETZ VERABSCHIEDET
Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz, BTHG) beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 29. Dezember 2016 erfolgt.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Daneben soll die UN-Behindertenrechtskonvention weiter mit Leben gefüllt werden.
In der Umsetzung bedeutet dies, dass Unterstützungsleistungen (Eingliederungshilfen) und Leistungen zum Lebensunterhalt rechtlich getrennt und finanziert werden. Unterstützungsleistungen werden zukünftig verpflichtend im Rahmen des persönlichen Budgets vom Träger an den Berechtigten ausgezahlt, der dann für ihn notwendige Leistungen selbst beschafft und bezahlt.
Die bisherige Zusammenfassung beider Leistungen und Erbringung der Leistungen in Abhängigkeit von der Wohnform (Vollstationär, ambulant) entfällt.
Die Unterstützungsleistungen umfassen u. a. auch Leistungen für Wohnraum (§ 77 SGB IX). Damit soll sichergestellt werden, dass Wohnraum zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens zur Verfügung steht.
Diese Regelung wird insbesondere für WfBM, die Wohnheime in unterschiedlicher Form und Ausgestaltung unterhalten, eine echte Herausforderung darstellen.
Es steht zu vermuten, dass die dort bisher untergebrachten Menschen mit Behinderung im Lichte der Neuregelung Bedarf haben, den die WfBM so aktuell nicht abbilden können.
Vor diesem Hintergrund ist die Initiative des SCSD zu begrüßen, durch Gründung des Instituts für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen mitzuhelfen, in diesem Bereich adäquate Angebote zu schaffen.
www.intecon.de
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HAUCK & AUFHÄUSER PRIVATBANKIERS KGaA
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers kann auf eine 221 Jahre lange Tradition zurückblicken. Das Haus ist aus der Fusion zweier traditionsreicher Privatbanken hervorgegangen: Georg Hauck & Sohn Bankiers in Frankfurt am Main, gegründet 1796, und Bankhaus H. Aufhäuser, seit 1870 in München am Markt. Die beiden Häuser schlossen sich 1998 zusammen. Hauck & Aufhäuser versteht sich als traditionsreiches und gleichzeitig modernes Privatbankhaus.
Die Bank mit Standorten in Frankfurt am Main, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf konzentriert sich auf umfassende Fondsdienstleistungen für Financial und Real Assets in Deutschland und Luxemburg, die ganzheitliche Beratung und die Verwaltung von Vermögen privater und unternehmerischer Kunden, das Asset Management für institutionelle Investoren sowie die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermögensverwaltern. Im Vordergrund der Geschäftstätigkeit steht die ganzheitliche und persönliche Beratung, auf deren Basis individuelle Lösungen entwickelt werden. Im Bereich Real Assets betreut das Bankhaus sämtliche Produkte für Fondsinitiatoren, Asset Manager, Versorgungswerke, Pensionsfonds, Versicherungen, Family Offices und Stiftungen.
In diesem Rahmen unterstützt das Bankhaus den SCSD e.V. durch die aktive Mitarbeit im Institut für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen (INLW) beratend etwa in Bezug auf eine Fondslösung für Sozialimmobilien. Hierbei handelt es sich um das Zusammenbringen von kirchlichen Immobilieneigentümer und -nutzern wie zum Beispiel diakonische Werke, die verschiedenste Veränderungs- und Neubaunotwendigkeiten sehen, mit kirchlichen Investoren wie zum Beispiel kirchliche Banken und kirchliche Pensionskassen. Diese Partnerschaft ermöglicht es uns als spezialisierte Privatbank kirchliche, caritative und weitere gemeinnützige Einrichtungen auch über Fondslösungen ihren Finanzierungsbedarf bestmöglich zu decken.
www.hauck-aufhaeuser.com
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