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Eine Bitte in eigener Sache:
Wir, der Senior Consulting Service Diakonie und seine Partner der Sozialwirtschaft, senden Ihnen unseren vierten Newsletter
und würden uns freuen, wenn Sie ihn auch in Zukunft erhalten möchten - ohne Kosten für Sie.
Dazu bitten wir Sie, der EU-Datenschutzverordnung folgend, ihn jetzt ausdrücklich bei uns zu bestellen:
hier unter: http://www.scs-diakonie.de/newsletter.html
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Editorial:
Teilhabe macht Arbeitsmarkt inklusiv
Selbstverantwortung, Selbstbewusstsein, Selbstbestimmung will das Bundesteilhabegesetz stärken. Dazu löste es Anfang Januar die zweite von vier Phasen einer Reform des Sozialgesetzbuches aus. Menschen mit Behinderungen werden darin unterstützt, Wohnen und Arbeiten in die eigene Hand zu nehmen.
Rehabilitation muss sich daran messen lassen, ob sie Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert. Umgekehrt soll auch die Wirtschaft inklusiver werden und mehr geeignete Stellen ausschreiben.
Budget für Arbeit durchbricht Barrieren
Dazu kann der Betrieb Lohnkostenzuschüsse und der Beschäftigte eine Assistenz erhalten, finanziert aus einem neu aufgelegten Budget für Arbeit. Neu ist ebenso, dass „andere Leistungsanbieter“ zugelassen werden können – alternativ zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Inklusionsunternehmen.
Inklusion setzt auf neue Ideen
Die Berater des SCS-Diakonie helfen, Vorgaben und Impulse des Bundesteilhabegesetzes praktisch umzusetzen, gemeinsam mit unserem Netzwerk Sozialwirtschaft.
Arbeitsplätze und Abläufe human zu gestalten, frühzeitig Behinderungen zu vermeiden (BKK Diakonie Bielefeld) sowie fürs Alter vorzusorgen (Kirchliche Pensionskasse VERKA PK Berlin) gehört ebenso zur Teilhabe wie, …
Rehabilitation kennt viele Akteure
… ein barrierefreies Konto einzurichten, Crowdfunding zu organisieren, (Evangelische Bank Kassel), Projektfinanzierungen anzubieten und Fonds aufzulegen (Privatbankiers Hauck & Aufhäuser Frankfurt am Main), um soziale Ideen zu ermöglichen.
Zugleich geraten Werkstätten (WfbM) stärker in den Wettbewerb inklusiv arbeitender Betriebe (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon Osnabrück).
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Nichtbehinderte lernen von Behinderten
„Peer Counseling“: Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung – unabhängig von Dienstleistern der Rehabilitation. Nach diesem Konzept soll ein Netzwerk von Beratungsstellen entstehen, finanziell gefördert von der Bundesregierung.
Perspektiven zu wechseln, davon lässt sich auch der SCS-Diakonie inspirieren. Menschen mit ganz anderen Lebenserfahrungen zuzuhören, sie durch Stadtviertel oder Landgemeinden zu begleiten, hilft „Barrieren“ zu entdecken, die den Alltag erschweren. Davon profitieren alle Bewohner.
Gemeinden kooperieren mit Diakonie
Gerade Kirchengemeinden haben das Engagement und den Einfluss, um kommunal und gesellschaftlich etwas konkret zu verbessern. Entsprechend bündeln diakonische Dienste fachübergreifend ihre lokalen Kräfte, orientieren sich an Wünschen ihrer Klienten und ermöglichen Teilhabe. Pastorale und soziale Gemeinwesenarbeit ergänzen einander, wo Bürger*innen ihre Nachbarschaft aktiv gestalten.
Teilhabe verändert das Arbeitsleben
Besonders gefordert durch die Novelle des Sozialgesetzbuches werden Werkstätten, Inklusionsfirmen und verwandte Institutionen. Sie haben sich schon bisher für Teilhabe durch Arbeiten eingesetzt. Gleichwohl müssen sie ihr Profil neu justieren, um weiterhin im Wettbewerb zu bestehen, Qualität und Wirtschaftlichkeit zu garantieren.
SCS-Diakonie bietet Erfahrung an
Unsere Berater kennen Herausforderung und Wandel. Sie unterstützen das Management, entwickeln und begleiten Projekte gemeinnütziger Einrichtungen, bürgerschaftlicher Initiativen oder kirchlicher Gemeinden.
www.scsd-diakonie.de
Ihr Bernt Renzenbrink |
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Gesunder Arbeitsplatz – (k)eine Selbstverständlichkeit
Einen Großteil der Zeit verbringen Berufstätige am Arbeitsplatz. Umso wichtiger ist es, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass Gesundheit und Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten bleiben. Als Kompetenzkrankenkasse für soziale Berufe gibt die BKK Diakonie dazu Tipps und unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte, gesunde Arbeitsstrukturen zu schaffen – denn das ist längst keine Selbstverständlichkeit.
Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychische Störungen gehören neben Atemwegsproblemen zu den häufigsten Ursachen für Krankschreibungen, das zeigt der BKK Gesundheitsatlas 2017. Gerade in Gesundheitsberufen und in der Pflege sind körperliche und seelische Belastungen groß. In anderen Berufen verbringen Beschäftigte viel Zeit an Computerarbeitsplätzen mit einseitiger Haltung und langem Sitzen.
Ergonomische Gestaltung
Es lohnt sich also, Arbeitsbedingungen genauer unter die Lupe zu nehmen und vorbeugend aktiv zu werden. Das Spektrum reicht vom ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz bis hin zu Hilfsmitteln, die die Arbeit erleichtern und körperliche Dauerbelastungen verringern.
Ebenso hat die Arbeitsorganisation Einfluss auf die Gesundheit: Verlässliche Dienstzeiten, ausreichende Pausen oder das Vermeiden von ständigen Unterbrechungen sind nur einige Ansatzpunkte, die auch in einem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) berücksichtigt werden.
Betriebliches Gesundheitsmanagement Die BKK Diakonie unterstützt Unternehmen seit Jahren beim Aufbau eines professionellen BGM und sieht hier einen doppelten Vorteil: Gute Arbeitsbedingungen fördern nicht nur die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten, sie erhöhen auch die Leistungsstärke eines Unternehmens.
Haben Sie Fragen zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz oder Interesse an unseren weiteren Angeboten? Dann rufen Sie uns gerne an. Ihr Ansprechpartner Stefan Wenzel ist erreichbar unter Tel. 030.46705 8500 und per E-Mail stefan.wenzel@bkk-diakonie.de.
Oder besuchen Sie uns im Internet unter: www.bkk-diakonie.de
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Evangelische Bank im Dienst für die Menschen und Institution, die den Menschen dienen
Die Inklusion ist ein Menschenrecht. Das steht außer Frage. Spannend wird, wenn es um die Umsetzung geht. Denn Inklusion nachhaltig umzusetzen und zu etablieren, stellt eine Herausforderung dar.
Als größte Kirchenbank unterstützen wir unsere Kunden (diakonische, kirchliche und sozialwirtschaftliche Institutionen und Einrichtungen) bei dieser anspruchsvollen Aufgabe, indem wir für die finanziellen Freiräume sorgen und entsprechende Finanzlösungen zur Verfügung stellen.
Insbesondere bei dem Thema „Finanzierung der Behindertenwerkstätten, Integrationsbetriebe, Berufsbildungswerke oder Förderschulen“ sind wir spezialisiert und verfügen über ein fundiertes Experten-Wissen, so dass wir unsere Kunden bei der Entwicklung und Umsetzung effektiv unterstützen können.
Barrierefreies Konto
Darüber hinaus initiieren wir in der Kooperation mit unseren Kunden innovative Pilotprojekte auf diesem Gebiet:Teilhabe ermöglichen, Inklusion leben - das ist der Ansatz des barrierefreien Kontos, das die Evangelische Bank mit der zum Sozialunternehmen DIAKOVERE gehörenden Annastift Leben und Lernen gGmbh in Hannover ins Leben gerufen hat. Seit dem Herbst 2015 läuft dort ein Pilotprojekt, das inzwischen zum Vorbild für andere Einrichtungen der Behindertenhilfe geworden ist.
Beim barrierefreien Konto der Evangelischen Bank kommt die Bank direkt zum Kunden. Mit Hilfe eines mobilen Cash-Terminals ist es möglich, sich den alltäglichen Bargeldbedarf an festen Terminen in der Einrichtung direkt von Mitarbeitern des Sozialdienstes aushändigen zu lassen.
Sozial-ethisches Engagement
Aber nicht nur unsere Finanzierungsangebote und Finanzprodukte setzen wir zur Förderung der Inklusion ein. Mit unserem Spenden- und Sponsoring- Engagement unterstützen wir (und unsere Stiftungen) jedes Jahr eine Vielzahl von kleineren oder größeren Projekten zum Thema Inklusion.
2016 haben wir darüber hinaus unter dem Motto „Kein Mensch ist fremd“ u.a. inklusive Projekte mit unserem Nachhaltigkeitspreis prämiert.
Auch unsere Crowdfunding-Plattform www.zusammen-gutes-tun.de bietet den Initiatoren von Inklusionsprojekten die Möglichkeit, für finanzielle Unterstützung zu werben. Bis heute wurden bereits 21 Projekte erfolgreich unterstützt. Rund 1.350 Spender haben insgesamt fast 50.000 Euro via Internet für gemeinnützige Vorhaben, unter anderem für Inklusionsprojekte und Bildungsarbeit, gesammelt.
Mehr über die Evangelische Bank und ihre Finanzierungsangebote erfahren Sie unter: https://www.eb.de/institutionen/investieren-und-finanzieren. Unsere Crowdfunding-Plattform finden Sie unter www.zusammen-gutes-tun.de.
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Mit der richtigen Vorsorge wird Teilhabe leichter gemacht
Neben dem neuen Bundesteilhabegesetz finden sich weitere gesetzliche Neuerungen der Bundesregierung, die ab 01.01.2018 in Kraft sind. Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wurden umfangreiche Neugestaltungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen.
Das BRSG ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Es ist drauf ausgerichtet, die Betriebsrente auch in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten. So soll ein Anreiz geschaffen werden, auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen Möglichkeiten für eine zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen.
Das Gesetz beinhaltet zwei wesentliche Maßnahmenbereiche:
Das Sozialpartnermodell
Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist eine Vereinbarung, die Arbeitgeber und Gewerkschaften (Tarifvertragsparteien) in den Tarifvertrag aufnehmen können. Dieses Modell greift nur bei Arbeitgebern, die einer Tarifbindung unterliegen. Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können es nutzen, sofern es die einschlägigen Tarifverträge möglich machen.
Reine Beitragszusage:
- Der Arbeitgeber garantiert dem Arbeitnehmer bei einer reinen Beitragszusage lediglich die Zahlung eines festgelegten Beitrags in seine bAV. Arbeitgeber und Versorgungseinrichtung geben jedoch keine Garantie für die Höhe der daraus resultierenden Altersrente.
- Mit dem Ausschluss garantierter Leistungen entfällt die entsprechende Einstandspflicht der Arbeitgebers.
- Es gibt drei mögliche Durchführungswege: Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.
- Die Versorgungseinrichtung zahlt die Leistungen ausschließlich als Rentenzahlungen, einmalige Kapitalzahlungen sind nicht möglich.
Verpflichtender Arbeitgeber-Zuschuss:
- Wird eine betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer abgeschlossen, muss der Arbeitgeber seit dem 01.01.2018 einen Zuschuss von pauschal 15 % des umgewandelten Entgelts zahlen, soweit er durch diese Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung spart.
Tarifparteien können Opting-Out-Modelle vereinbaren:
- Im Tarifvertrag kann eine automatische Entgeltumwandlung festgelegt werden.
- Der Arbeitnehmer hat hierbei eine Widerspruchsfrist (Opting-Out).
Bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Freibetrag in der Grundsicherung/Sozialhilfe:
- Ein Betrag bis zu 208 € monatlich aus einer „zusätzlichen Altersvorsorge“ wird nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
- Diese Regelung ist auf alle Betriebsrenten anwendbar.
Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens:
- Der steuerfreie Dotierungsrahmen (§3 Nr. 63 EStG) steigt auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung West. Der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 € pro Jahr ist entfallen.
- 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind weiterhin sozialversicherungsfrei.
- 2018: BBG 78.000 € jährlich, 6.500 € monatlich, 4 % = 260 €, 8 % = 520 €
Förderbeitrag für Einkommen bis 2.200 € brutto monatlich:
- Arbeitgeber erhalten eine staatliche Förderung in Höhe von 30 % der Arbeitgeberbeiträge, wenn sie für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Brutto-Einkommen bis 2.200 € einen zusätzlichen Beitrag in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Mindestens 240 bis höchstens 480 € jährlich muss der Arbeitgeber dann in eine neue bAV einzahlen (der Förderbeitrag beträgt 72 bis 144 €).
- Diese Förderung wird nicht auf die Steuerfreiheit (§3 Nr. 63 EStG) oder die Riesterförderung angerechnet.
- Die Erhebung von Einmalprovisionen ist nicht zulässig, nur laufende Abschlusskosten können berechnet werden.
Verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis:
- Wird eine betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer abgeschlossen, muss der Arbeitgeber künftig einen Zuschuss von pauschal 15 % des umgewandelten Entgelts zahlen, soweit er durch diese Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung spart.
- Diese Regelung betrifft neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019 und bestehende Verträge ab dem 01.01.2022.
Erleichterungen für Riester-Verträge:
- Die Riester-Grundzulage wird von 154 auf 175 € jährlich erhöht.
- Während der Rentenphase müssen für eine Riester-bAV seit 01.01.2018 auf die Leistungen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden.
Nachzahlungsmöglichkeiten:
- Für Arbeitsverhältnisse, die mindestens ein Jahr ruhen, wie z.B. Eltern- oder Pflegezeit ist mit dem BRSG die Möglichkeit der Nachzahlung geschaffen worden. Für jedes Jahr ohne Gehalt können Arbeitnehmer eine Nachzahlung von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Auch Dienstjahre ohne Entgelt vor dem 01.01.2018 können hier miteinbezogen werden. Die Nachzahlung muss spätestens zum Ende des Kalenderjahres erfolgen, das auf das Ende der entgeltlosen Phase folgt. 10 Jahre können insgesamt so nachgezahlt werden.
Vervielfältigungsregel:
- Die Ermittlung des Vervielfältigungsbeitrages (Sonderzahlungen wie Abfindungen etc. in die bAV) erfolgt seit 01.01.2018, indem die Dienstzeit (10 Dienstjahre maximal) mit 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze multipliziert wird.
Sicherlich ist betriebliche Altersvorsorge ein komplexes Thema, so dass wir sehr gern persönlich für ein Gespräch da sind. Sprechen Sie uns an:
VERKA VK Kirchliche Vorsorge VVaG Rainer Hilf Schellendorffstraße 17/19 14199 Berlin Tel.: +49 30/ 89 79 07 - 359 Fax: +49 30/ 82 47 21 3 E-Mail: rainer.hilf@verka.de
www.verka.de
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen
Durch das Bundesteilhabegesetz werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben deutlich ausgeweitet. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern und die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere:
- Hilfen zur Beruflichen Eingliederung
- Individuelle betriebliche Qualifizierung
- Berufliche Weiterbildung, Schulabschlüsse
- Berufliche Ausbildung
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Daneben werden auch Hilfen unter medizinischen, psychologischen und pädagogischen Gesichtspunkten angeboten.
Aber auch potentielle Arbeitgeber profitieren von Leistungen: z. B. durch
- Ausbildungszuschüsse
- Eingliederungszuschüsse
- Zuschüsse für Arbeitshilfen
Gleichzeitig erhalten Menschen mit Behinderungen ein Wahlrecht:
Der Arbeitsmarkt steht durch die neuen gesetzlichen Regelungen vor einer gravierenden Änderung. Dies liegt vor allem daran, dass ein Wahlrecht besteht, von welchem Arbeitgeber die vorgenannten Leistungen erbracht werden sollen. In der Vergangenheit waren dies ganz überwiegend anerkannte Werkstätten; jetzt können die Behinderten den Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen frei wählen. Damit wird sich ein Wettbewerb um gut qualifizierte Mitarbeiter ergeben, der die Werkstätten vor große Herausforderungen stellt, insbesondere was das eigene Leistungsangebot zur Erzielung von Werkstatterlösen angeht.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
www.intecon.de
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HAUCK & AUFHÄUSER PRIVATBANKIERS KGaA
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers kann auf eine 222 Jahre lange Tradition zurückblicken. Das Haus ist aus der Fusion zweier traditionsreicher Privatbanken hervorgegangen: Georg Hauck & Sohn Bankiers in Frankfurt am Main, gegründet 1796, und Bankhaus H. Aufhäuser, seit 1870 in München am Markt. Die beiden Häuser schlossen sich 1998 zusammen.
Hauck & Aufhäuser versteht sich als traditionsreiches und gleichzeitig modernes Privatbankhaus.
Ganzheitliche und persönliche Beratung
Die Bank mit Standorten in Frankfurt am Main, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf konzentriert sich auf umfassende Fondsdienstleistungen für Financial und Real Assets in Deutschland und Luxemburg, die ganzheitliche Beratung und die Verwaltung von Vermögen privater und unternehmerischer Kunden, das Asset Management für institutionelle Investoren sowie die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermögensverwaltern. Im Vordergrund der Geschäftstätigkeit steht die ganzheitliche und persönliche Beratung, auf deren Basis individuelle Lösungen entwickelt werden.
Produkte für Fondsinitiatoren
Im Bereich Real Assets betreut das Bankhaus sämtliche Produkte für Fondsinitiatoren, Asset Manager, Versorgungswerke, Pensionsfonds, Versicherungen, Family Offices und Stiftungen. In diesem Rahmen unterstützt das Bankhaus den SCSD e.V. durch die aktive Mitarbeit im Institut für Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen (INLW) beratend etwa in Bezug auf eine Fondslösung für Sozialimmobilien.
Finanzierung für inklusive Projekte
Ebenso stehen wir auch unterstützend in Bezug auf Projektfinanzierungen für inklusive Projekte zur Verfügung. Besonders die nicht unbedingt ausschließlich für behinderte bzw. auch behinderte Menschen ausgerichteten Projekte fördern diesen inklusiven Fokus. Gerade hierzu gibt es aktuell viele kreative Möglichkeiten der Gebäude- und Wohnraumgestaltung, die den Menschen ohne Ausgrenzung zum Wohle gereichen und dieses Zusammenleben und -arbeiten fördern.
www.hauck-aufhaeuser.com
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